AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ONLINE-VERKAUF (B2C)

Artikel 1: Definitionen

  1. Dutch Performance Products, Handelsname tuningsupply.com, gegründet im Jahr 2018 in Siddeburen, Niederlande, Handelskammernummer 73027162, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind gemeinsam der Verkäufer und der Käufer.
  4. Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur zulässig, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis ist immer sofort im Geschäft zu zahlen. Bei Reservierungen kann in einigen Fällen eine Anzahlung erforderlich sein. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Vorauszahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer ein Inkassoverfahren einleiten. Die mit diesem Verfahren verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf Grundlage der Verordnung über die Entschädigung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaussetzung des Käufers sind alle Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig.
  5. Weigert sich der Käufer, bei der Durchführung der Bestellung durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Offerten und Preise

  1. Angebote sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot wird eine Annahmefrist angegeben. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.
  2. Die in Offerten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Bei Überschreitung dieser Frist hat der Käufer kein Recht auf Vertragsauflösung oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  3. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
  4. Der im Angebot, in der Offerte oder auf der Rechnung angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer (MwSt.) und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Nach Erhalt der Bestellung hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt, sobald die gesamte Bestellung beim Verbraucher eingegangen ist.
  2. Der Käufer hat mindestens 14 Tage Zeit, um die Bestellung zu widerrufen und die Rückgabe anzumelden. Anschließend hat er weitere mindestens 14 Tage, um das Produkt zurückzusenden.
  3. Nach Registrierung der Rücksendung hat tuningsupply.com 14 Tage Zeit, um den Bestellbetrag einschließlich der Versandkosten zu erstatten.
  4. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn die Produkte nach individuellen Spezifikationen des Käufers angefertigt wurden oder eine kurze Haltbarkeitsdauer haben.
  5. Der Käufer kann ein Widerrufsformular des Verkäufers nutzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
  6. Während der Widerrufsfrist muss der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er darf das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es notwendig ist, um zu entscheiden, ob er es behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem Zubehör und - soweit möglich - in der Originalverpackung zurücksenden, gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Verkäufers.
  7. Ist das Produkt aufgrund unsachgemäßer Handhabung durch den Verbraucher beschädigt, haftet dieser für den dadurch entstandenen Wertverlust.

Artikel 6: Änderung des Vertrags

  1. Falls sich während der Vertragsausführung herausstellt, dass eine Anpassung oder Ergänzung des Vertrags notwendig ist, werden die Parteien dies in gegenseitiger Absprache rechtzeitig anpassen.
  2. Wird der Vertrag geändert oder ergänzt, kann dies Auswirkungen auf den Abschlusszeitpunkt der Leistungserbringung haben. Der Verkäufer wird den Käufer darüber so früh wie möglich informieren.
  3. Falls eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird der Verkäufer den Käufer darüber vorab schriftlich informieren.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Vertragsänderung oder -ergänzung zu einer Preisänderung führt.
  5. Abweichend von Absatz 3 dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7: Erfüllung und Gefahrenübergang

  1. Sobald die gekaufte Ware vom Käufer entgegengenommen wurde, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchung, Beschwerden

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei der Lieferung oder unverzüglich danach zu prüfen. Dabei muss der Käufer untersuchen, ob die Qualität und Menge der gelieferten Waren den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder ob sie zumindest den Anforderungen entsprechen, die im normalen Handelsverkehr gelten.
  2. Beschwerden über Schäden, Mängel oder Verluste der gelieferten Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Beschwerde innerhalb der angegebenen Frist für berechtigt erklärt, hat der Verkäufer das Recht, entweder eine Reparatur oder eine erneute Lieferung durchzuführen oder auf die Lieferung zu verzichten und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Kaufpreis zu senden.
  4. Geringfügige und/oder handelsübliche Abweichungen in Qualität, Anzahl, Größe oder Verarbeitung können nicht als Reklamationsgrund gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.
  5. Beschwerden über ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Bestandteile derselben Bestellung.
  6. Nach der Verarbeitung der Waren durch den Käufer werden keine weiteren Beschwerden akzeptiert.

Artikel 9: Muster und Modelle

  1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder bereitgestellt, so gilt dies nur als unverbindliche Angabe, ohne dass das zu liefernde Produkt diesem entsprechen muss. Dies ist nur dann anders, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass das zu liefernde Produkt mit dem Muster oder Modell übereinstimmen muss.
  2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen gelten Angaben zur Fläche oder zu anderen Maßen und Spezifikationen lediglich als Richtwerte, ohne dass das zu liefernde Produkt diesen genau entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt entgegenzunehmen, an dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder zu dem sie gemäß Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  3. Verweigert der Käufer die Annahme oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
  4. Bei einer Lieferung hat der Verkäufer das Recht, Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang dieser Informationen beim Verkäufer.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich und stellt keine Ausschlussfrist dar. Wird die Lieferfrist überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart oder eine Teillieferung hätte keinen eigenständigen Wert. Teillieferungen können separat in Rechnung gestellt werden.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer aufgrund von höherer Gewalt seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist er nicht für Schäden des Käufers haftbar.
  2. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Krieg, Aufruhr, Unruhen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Streiks, Blockaden, Regierungsmaßnahmen, Transportprobleme oder andere Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Zulieferern.
  3. Ist die Fortführung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, haftet der Verkäufer nicht für die Nichterfüllung gegenüber dem Käufer.
  4. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Kalendertage, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen.
  5. Hält die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung muss per Einschreiben erfolgen.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer Vertragspartei aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung hat sachenrechtliche Wirkung gemäß Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht geleistet, kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aussetzen. In diesem Fall kann sich der Käufer nicht auf eine verspätete Lieferung berufen.
  3. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten, solange der Eigentumsvorbehalt gilt.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und dem Käufer auf Anfrage die Versicherungspolice vorzulegen.
  5. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist.
  6. Im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Käufers werden alle offenen Forderungen des Verkäufers sofort fällig.

Artikel 14: Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Vertragsausführung entstehen, ist auf den Betrag begrenzt, der durch die Haftpflichtversicherung des Verkäufers abgedeckt ist, zuzüglich des Selbstbehalts gemäß der jeweiligen Versicherungspolice.
  2. Eine Haftung des Verkäufers für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten bleibt bestehen.

Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die erbrachte Leistung unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beschwerde muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Wird eine Beschwerde als berechtigt eingestuft, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

  1. Falls eine Garantie im Vertrag enthalten ist, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferte Ware mangelfrei funktioniert und für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist. Die Garantie gilt für zwei Jahre ab Erhalt der Ware.
  2. Diese Garantie bedeutet, dass alle Mängel auf Kosten des Verkäufers behoben werden müssen.
  3. Die Garantie entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäßen Gebrauch oder eigenmächtige Änderungen durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen ist.
  4. Betrifft die Garantie ein Produkt eines Drittanbieters, gilt die Garantie des jeweiligen Herstellers.

Artikel 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf alle Verträge zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Gericht im Bezirk des Firmensitzes von tuningsupply.com, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  4. Sollte eine Klausel dieser AGB als unverhältnismäßig belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.

Beschwerden

Es kann immer vorkommen, dass etwas nicht ganz wie geplant verläuft. Wir empfehlen Ihnen, Beschwerden zuerst direkt an uns zu richten, indem Sie eine E-Mail an info@tuningsupply.com senden.

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